Einreise- und Zollbestimmungen für Polen


Einreise nach Polen

EU-Bürger, die in Besitz eines gültigen Reisedokumentes oder eines anderen die Personaldateien und Staatsangehörigkeit

bestätigenden Dokumentes sind (z.B. Personalausweis) und die sich auf dem Gebiet der Republik Polen nicht länger als 3

Monate aufhalten möchten, können visafrei nach Polen einreisen. Kinder jeden Alters benötigen zur Einreise nach Polen

einen eigenen Ausweis mit Lichtbild (z.B. einen Kinderreisepass). EU-Bürger, dessen Aufenthalt in Polen länger als 90 Tage im

Halbjahr dauern soll, hat bei dem für seinen Aufenthaltsort in Polen zuständigen Woiwodschaften vor Ablauf dieser Frist

einen Antrag auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu stellen.

 

Zollbestimmungen

Es gelten für die Ein- und Ausfuhr von Waren die EU-Bestimmungen. Erlaubt sind so genannte Richtmengen, bis zu denen

von einem privaten Gebrauch ausgegangen wird (z.B. bis zu 10 Liter Spirituosen und 800 Zigaretten). Für die Ausfuhr von

Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und Gegenständen, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, benötigen Sie eine

Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Woiwodschaft bzw. der Nationalbibliothek in Warszawa.

 

Tiere

Auch für die Einreise nach Polen gelten seit dem 01.10.2004 die EU-weiten neuen Regelungen: Hunde, Katzen oder Frettchen benötigen beim Grenzübertritt einen Heimtier-Ausweis, den sie beim Tierarzt bekommen. Dieser Ausweis ersetzt den bisherigen Impfpaß. Das Tier muss mindestens 30 Tage aber maximal 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein. Durch eine Tätowierung oder durch einen Microchip muss das Tier dem Ausweis eindeutig zugeordnet sein.

 

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.